Definition: Onlinezugangsgesetz OZG

Was ist das OZG (Onlinezugangsgesetz)?

Um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung (Public Sector) voranzutreiben, beschloss die Bundesregierung im Jahr 2019 das Onlinezugangsgesetz (OZG). Bis Ende 2022 sollten 575 Verfahren digitalisiert werden. Damit sollte Deutschland mit seinen Bürgerinnen und Bürgern aufschließen zu Ländern wie Litauen, das seinen Staatsangehörigen ein „digital first“-Verwaltungsleben ermöglicht.

Die OZG-Praxis der Umsetzung

Bis zum Stichtag 31.12.2022 ist es nur wenigen Kommunen gelungen, wirklich umfassend ihre Prozesse zu digitalisieren. Vielfach gibt es die Möglichkeit, benötigte Formulare für ein Antragsverfahren online herunterzuladen, auszufüllen und selbst ausgedruckt mit zum Amt zu bringen. Dem Gesetz ist damit pro forma Genüge getan, eine wirkliche Digitalisierung ist dies nicht. Dazu müssen die Fachverfahren der Kommunen überarbeitet und „entschlackt“ werden, bis hin zu Bezahlvorgängen. Dies ist heute erst mit sehr wenigen Verfahren gelungen.

Der ganzheitliche Ansatz

Zwar gibt es das Prinzip „Eine für Alle“ (EfA), nach der Kommunen ein erfolgreiches Digitalisierungsprojekt nach dem OZG anderen Kommunen zur Verfügung stellen sollen. Dies scheitert jedoch häufig daran, dass Fachverfahren komplex und kommunal unterschiedlich sind.

Viele Fachleute raten deshalb dazu, nicht eine breite Masse von Verfahren im Ansatz zu digitalisieren, sondern einfache Prozesse End-to-End, also vom Anfang bis zum Ende. Beispiele dazu sind der Verleih von Stadt-Fahrrädern, Bibliotheksdienste oder Anwohnende-Parkausweise.


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