Definition: Registermodernisierung

Definition: Was bedeutet Registermodernisierung? 

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist das Wort „Registermodernisierung“ als Verharmlosung des Gesamtprojekts anzusehen. Denn es geht nicht nur darum, ein bestehendes Archiv auf den heutigen Stand zu bringen. Vielmehr soll der gesamte Datenbestand aus unterschiedlichen Analogquellen wie Karteikästen, Aktenordnern, losen Mappen, Mikrofilmen und Einzeldateien in eine indizierbare Datenbank gebracht werden. 

Notwendigkeit der Registermodifizierung 

So groß die Grundaufgabe ist, bestehende Daten, Kataster und Register in die digitale Form zu bringen, so notwendig ist sie für die Zukunft der Verwaltungsarbeit. Denn Datenbanken können vernetzt werden und untereinander Informationen schnell und leicht austauschen. So können Prozesse verschlankt und beschleunigt werden. „Once-Only-Prinzip“ lautet der Fachbegriff für effizientere und bürgerfreundlichere Verfahren der Zukunft – entsprechend dem OZG-Reifegrad 4, der höchsten Digitalisierungsstufe. Anders als in anderen Branchen ist der Abbau von Datensilos bei der Modifizierung kein großes Thema, denn es wird schon von Beginn an auf getrennte, digitale Ablageorte verzichtet. 

Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) 

Das nationale Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) ist im April 2021 in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung einer EU-Verordnung, die bis Ende 2023 zu erfüllen ist. Daher gibt es in der kurzen verbliebenen Zeit noch viel zu tun. Das Registermodernisierungsgesetz nennt insgesamt 51 Register. 18 davon sind „Top-Register“, die in der Verwaltung zuerst umgesetzt werden sollen. Dazu gibt es verschiedene Pilot- und Leuchtturmprojekte einzelner Bundes- und Landesbehörden. 


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