Was bedeutet EfA beim OZG (Onlinezugangsgesetz)?

Die Digitalisierung bietet die Chance, die stark unterschiedlichen Verfahren für dieselben Leistungen innerhalb Deutschlands zu vereinheitlichen. Der Bund hat deshalb für die Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen einzelne Themenbereiche jeweils nur einmal zur Entwicklung vergeben. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ sollen die in den Ländern entwickelten Verfahren allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. So hat z. B. das Land Niedersachsen dabei das Themenfeld „Gesundheit“ übernommen.

EfA in der praktischen Umsetzung

So charmant die Idee wirkt, so schwer ist die Nutzung. Denn dazu müssen Länder und Kommunen ihre alten Verwaltungsabläufe umstellen, um die neue, ihnen noch fremde Digitallösung nutzen zu können. Neben der Akzeptanz der fremden Lösung ist dazu die Bereitschaft notwendig, aktiv die eigenen Prozesse zu analysieren und umzustellen.

Unser ganzheitlicher Ansatz

Aus unseren Projekten kennen wir die Tücken der Praxis. Auch engagierte und innovative Kommunen scheitern nicht selten an der Umsetzung der EfA-Lösungen. Man kämpft mit mangelnden, personellen Ressourcen, speziellen EDV-Lösungen in der bisherigen Struktur und Unerfahrenheit in Brainstorming und Change Management. Wir von SMF können in allen drei Feldern aktiv unterstützen.


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